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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Zulassung für Kfz beantragen

Beschreibung

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

  • Firmen, 
  • Behörden oder
  • Vereine.

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
  • bisher weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren.

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

  • bislang nur auf nichtöffentlichem Gelände genutzt wurde (zum Beispiel auf einem Flughafengelände) oder
  • bisher nur im Ausland zugelassen war

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen  Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
    • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der Behörde
  • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
     
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Erforderlich für sämtliche Fahrzeuge ist, dass sie einem genehmigten Typ (entweder EG oder national) entsprechen oder für sie eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) vorliegt.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
    • Handelsregisterauszug,
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Vereinsregisterauszug
  • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat): Formular liegt auch bei der Zulassungsstelle vor Ort aus
    • Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung vorlegen.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters:
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II und
      • Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    • bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit nationaler Typgenehmigung:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragener Typ- sowie Varianten-/ Versionsschlüsselnummer
      • Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
    • zusätzlich Kaufvertrag oder Originalrechnung bei Fahrzeugen mit
      • EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung/COC),
      • nationaler Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) oder
      • Einzelgenehmigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code) von einer Versicherung Ihrer Wahl
    • Hinweis: Sie können diese meist telefonisch anfordern.
  • Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab beantragt haben
  • Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis – falls nicht vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung

  • wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden ist:
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
    • Bestätigung des Herstellers, Importeurs oder Verkäufers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere beantragt und ausgestellt wurden
    • Vorführung des Fahrzeuges; falls nicht möglich, ist eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer anderen Behörde über die Identifizierung des Fahrzeuges vorzulegen
  • ggf. Verzollungsnachweis oder Nachweis über den innergemeinschaftlichen Erwerb und ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichentafeln
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer: siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben) für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
  • Kfz-Steuer-Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat), falls das Fahrzeug nicht steuerbefreit ist
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
  • Zulassung auf Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung
  • Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht eines benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
  • Zulassung auf Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person
  • die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
  •  

Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP).

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

keine

In der Regel sofort

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Eine Zulassung ist in der Regel innerhalb von 20 bis 25 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

nicht erforderlich

Die Zulassung müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt beantragen, wo Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug zulassen.

Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Kraftfahrzeug zulassen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja
 

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

  • Informieren Sie sich zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen bei:
    • Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde oder
    • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
  • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
    • Ihr persönliches Kennzeichen,
    • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
    • Ihre Zulassungsdokumente.
  • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. 

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zulassung muss persönlich oder online beantragt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Für die Einfahrt in eine Umweltzone wird eine grüne Feinstaubplakette mit Angabe des aktuellen Kennzeichens benötigt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  •  Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Mitarbeiter*innen

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

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  • Merkblatt zur Zulassung eines Fahrzeugs in Sachsen-Anhalt

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