Änderung der Halterdaten beantragen
Beschreibung
Persönliche Änderungen (z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung) müssen Sie unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerken lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Adressänderung braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.
Bei einer Adressänderung außerhalb des Zulassungsbezirkes müssen Sie bei der für Ihren neuen Hauptwohnsitz zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeuges beantragen.
Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.
Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragen. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich an diese, damit sie das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen kann.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Änderung der persönlichen oder gewerblichen Daten des Halters innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes
bei Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk siehe Leistung „Kraftfahrzeug ummelden“
Die Änderung des Namens und/oder der Anschrift wurde bereits melde- oder gewerberechtlich erfasst und kann durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
- Mietvertrag zum Standort des Fahrzeuges, sofern die genaue Anschrift nicht ersichtlich ist
zusätzlich bei Beantragung: - durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
- für Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
Änderung der Anschrift einer natürlichen Person:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- geänderter Personalausweis (oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) des Halters
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung der Anschrift eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktuelle Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis des Halters
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung der Anschrift einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktueller Nachweis der geänderten Anschrift (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung des Namens einer natürlichen Person:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- geänderter Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) bzw. noch nicht geänderter Personalausweis und Urkunde über die Namensänderung
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen
Änderung des Namens eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktuelle Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen
Änderung des Namens einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktueller Nachweis der Namensänderung (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Es fallen Gebühren an.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Die Berichtigung der Halterdaten muss unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen - nach der Änderung erfolgen.
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
nicht erforderlich
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Die Korrektur muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung beantragen.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Die Änderung der Halterdaten kann persönlich oder online beantragt werden.
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen