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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Änderung der Halterdaten beantragen

Beschreibung

Persönliche Änderungen (z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung) müssen Sie unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerken lassen.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Adressänderung braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.

Bei einer Adressänderung außerhalb des Zulassungsbezirkes müssen Sie bei der für Ihren neuen Hauptwohnsitz zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeuges beantragen.

Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.
Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragen. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich an diese, damit sie das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen kann.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Änderung der persönlichen oder gewerblichen Daten des Halters innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes

bei Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk siehe Leistung „Kraftfahrzeug ummelden

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung des Namens und/oder der Anschrift wurde bereits melde- oder gewerberechtlich erfasst und kann durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
  • Mietvertrag zum Standort des Fahrzeuges, sofern die genaue Anschrift nicht ersichtlich ist
    zusätzlich bei Beantragung:
  • durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Änderung der Anschrift einer natürlichen Person:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • geänderter Personalausweis (oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) des Halters
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung der Anschrift eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktuelle Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis des Halters
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung der Anschrift einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktueller Nachweis der geänderten Anschrift (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung des Namens einer natürlichen Person:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • geänderter Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) bzw. noch nicht geänderter Personalausweis und Urkunde über die Namensänderung
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen

Änderung des Namens eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktuelle Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen

Änderung des Namens einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktueller Nachweis der Namensänderung (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

Es fallen Gebühren an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Berichtigung der Halterdaten muss unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen - nach der Änderung erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

nicht erforderlich

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Korrektur muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung beantragen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der Halterdaten kann persönlich oder online beantragt werden.

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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