Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
Beschreibung
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.
Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
- Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bzw. Fahrzeugbrief (alt) wenn diese unbrauchbar/unleserlich geworden ist
- Ersatzausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) bzw. Fahrzeugbrief (alt) nach Verlust oder Diebstahl mit öffentlicher Bekanntmachung im Verkehrsblatt (Aufbietung)
Ersatz ZB II bei Verlust oder Diebstahl:
Der eingetragene Halter muss persönlich eine Verlusterklärung sowie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Sollte dies nicht möglich sein (z. B. Sterbefall), ist das Eigentum am Fahrzeug lückenlos nachzuweisen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
- Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt
Ersatz ZB II bzw. Fahrzeugbrief (alt):
- ZB I bzw. Fahrzeugschein (alt)
- lückenloser Eigentumsnachweis (sofern es sich nicht um den letzten eingetragenen Halter handelt)
- gültige Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug zugelassen ist), Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt
- bei Einzelunternehmen / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei Firmen / Vereinen / Behörden: Gewerbeanmeldung oder Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde und ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie vom Personalausweis
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Grundgebühr: 10,20 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
keine
Die Ersatzausstellung einer in Verlust geratenen ZB II oder eines (alten) Fahrzeugbriefes kann erst nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist vorgenommen werden. Dies erfolgt ca. 3 Wochen nach Antragstellung.
nicht erforderlich
Kennzeichenführende Kfz-Zulassungsbehörde entsprechend Ihres Kfz-Kennzeichens (zum Beispiel MD = Magdeburg)
Wenn die ZB II in Verlust geraten und ein Aufbietungsverfahren eingeleitet werden muss, ist die Beantragung nur persönlich möglich.
Die Neuausstellung von ZB II (Fahrzeugbrief) muss persönlich unter Vorlage einer Verlustanzeige beantragt werden.
Bei Verlust der ZB II (alt: Fahrzeugbrief) wird auf der Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung eine Aufbietung veranlasst. Eine Ersatzausstellung ist erst nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist möglich.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
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Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen