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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.

Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.

Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
  • sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden und die nicht für den täglichen Verkehr gedacht sind

Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Für diese kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Das Kennzeichen beginnt mit "07". Es kann für mehrere Oldtimer zu folgenden Zwecken verwendet werden:

  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Daneben gibt es Oldtimerkennzeichen für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, mit denen uneingeschränkt am Straßenverkehr teilgenommen werden darf. Diese führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H". Weitere Informationen dazu gibt es unter der Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen“.

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs und
  • ein geeigneter, privater Stellplatz
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Erstzulassung des Oldtimers liegt mindestens 30 Jahre zurück und das Fahrzeug weist einen guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand auf. Es liegt ein qualifiziertes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, das die Einstufung als Oldtimer belegt.

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
  • eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
  • Nachweis des Eigentums
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Gutachten nach § 23 StVZO zur Einstufung als Oldtimer
  • Fahrzeugpapiere, soweit vorhanden
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung/Eigentumsnachweis (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
  • bei Einzelunternehmen: aktuelle Gewerbeanmeldung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers/Prokuristen mit Kopie vom Personalausweis
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht eines benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

 Es fallen Gebühren an. Diese hängen von der Art und der Anzahl Ihrer Fahrzeuge ab.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Keine.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

keine

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Beantragung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen. Sie erhalten einen mit Rechtsbehelf versehenen Bescheid über die Zuteilung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt Widerspruch erhoben werden.

Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere zu den besonderen technischen Rahmenbedingungen, die bei Verwendung der elektronischen Form zu beachten sind, sind auf der Homepage des Landkreises Harz (www.kreis-hz.de) unter Impressum – elektronische Kommunikation – Zugangseröffnung – ausgeführt.

 Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichen muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens muss persönlich beantragt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die ein roter Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde ausgegeben wurde. Es können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eingetragen werden, aber es darf immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.

Es wird keine Hauptuntersuchung benötigt, aber alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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