Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.
Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.
Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
- sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.
Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden und die nicht für den täglichen Verkehr gedacht sind
Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Für diese kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Das Kennzeichen beginnt mit "07". Es kann für mehrere Oldtimer zu folgenden Zwecken verwendet werden:
- An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
- Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers
Daneben gibt es Oldtimerkennzeichen für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden, mit denen uneingeschränkt am Straßenverkehr teilgenommen werden darf. Diese führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H". Weitere Informationen dazu gibt es unter der Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen“.
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs und
- ein geeigneter, privater Stellplatz
Die Erstzulassung des Oldtimers liegt mindestens 30 Jahre zurück und das Fahrzeug weist einen guten, weitgehend originalen Erhaltungszustand auf. Es liegt ein qualifiziertes Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, das die Einstufung als Oldtimer belegt.
- schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
- wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
- Nachweis des Eigentums
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)
- Gutachten nach § 23 StVZO zur Einstufung als Oldtimer
- Fahrzeugpapiere, soweit vorhanden
- Nachweis der Verfügungsberechtigung/Eigentumsnachweis (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
- polizeiliches Führungszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung - maximal 3 Monate alt
- bei Einzelunternehmen: aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers/Prokuristen mit Kopie vom Personalausweis
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht eines benannten Vertreters mit Kopie vom Personalausweis
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt), Personalausweise aller Gesellschafter
- ggf. Vollmacht sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von der Art und der Anzahl Ihrer Fahrzeuge ab.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Keine.
keine
Die Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Beantragung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen. Sie erhalten einen mit Rechtsbehelf versehenen Bescheid über die Zuteilung.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere zu den besonderen technischen Rahmenbedingungen, die bei Verwendung der elektronischen Form zu beachten sind, sind auf der Homepage des Landkreises Harz (www.kreis-hz.de) unter Impressum – elektronische Kommunikation – Zugangseröffnung – ausgeführt.
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichen muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens muss persönlich beantragt werden.
Das Kennzeichen darf nur an Fahrzeugen verwendet werden, für die ein roter Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde ausgegeben wurde. Es können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eingetragen werden, aber es darf immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.
Es wird keine Hauptuntersuchung benötigt, aber alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
12.10.2020
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
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Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
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- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
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- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen