Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
Beschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.
Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).
- Sie haben Ihr Auto verkauft.
Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Keine.
Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
07.12.2020
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen