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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
 

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Ausländerbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4544
03941 5970-4160
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

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