Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
Beschreibung
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Änderung der persönlichen oder gewerblichen Daten des Halters innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes
bei Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk siehe Leistung „Kraftfahrzeug ummelden“
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Die Änderung des Namens und/oder der Anschrift wurde bereits melde- oder gewerberechtlich erfasst und kann durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden.
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
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gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
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gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
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Nachweis über die Hauptuntersuchung,
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Änderung der Anschrift einer natürlichen Person:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- geänderter Personalausweis (oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) des Halters
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung der Anschrift eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktuelle Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis des Halters
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung der Anschrift einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktueller Nachweis der geänderten Anschrift (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Änderung des Namens einer natürlichen Person:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- geänderter Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) bzw. noch nicht geänderter Personalausweis und Urkunde über die Namensänderung
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen
Änderung des Namens eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktuelle Gewerbeummeldung
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen
Änderung des Namens einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- aktueller Nachweis der Namensänderung (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
- Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
- ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Die Berichtigung der Halterdaten muss unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen – nach der Änderung erfolgen.
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
nicht erforderlich
Zulassungsbehörde
Die Korrektur muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.
Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung beantragen.
Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
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Schriftform erforderlich: Ja
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Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Die Änderung der Halterdaten kann persönlich oder online beantragt werden.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH
30.09.2021
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen