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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen

Beschreibung

Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort z.B. Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Änderung der persönlichen oder gewerblichen Daten des Halters innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes

bei Umzug des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk siehe Leistung „Kraftfahrzeug ummelden

Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung des Namens und/oder der Anschrift wurde bereits melde- oder gewerberechtlich erfasst und kann durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein),

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief),

  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen:

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,

  • gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,

  • Nachweis über die Hauptuntersuchung,

  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Änderung der Anschrift einer natürlichen Person:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • geänderter Personalausweis (oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) des Halters
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung der Anschrift eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktuelle Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis des Halters
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung der Anschrift einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Bei einem alten Fahrzeugschein ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich!
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktueller Nachweis der geänderten Anschrift (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten

Änderung des Namens einer natürlichen Person:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • geänderter Personalausweis (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung – maximal 3 Monate alt) bzw. noch nicht geänderter Personalausweis und Urkunde über die Namensänderung
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen

Änderung des Namens eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

  •  Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktuelle Gewerbeummeldung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht und Personaldokument des Bevollmächtigen

Änderung des Namens einer Firma / eines Vereins / einer Behörde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • aktueller Nachweis der Namensänderung (Gewerbeummeldung, Handels- bzw. Vereinsregisterauszug, Kopfbogen der Behörde)
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Ausweis
  • ggf. Vollmacht des Geschäftsführers / Vorstandes / Leiters mit Kopie des Personalausweises sowie Personaldokument des Bevollmächtigten
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) regelt auf dem Gebiet des Kostenrechts die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit der Fahrerlaubnis- und der Zulassungsbehörden sowie der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer (aaSoP)

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Berichtigung der Halterdaten muss unverzüglich – in der Regel innerhalb von 10 Tagen – nach der Änderung erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Der Vorgang ist in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

nicht erforderlich

Zulassungsbehörde 

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Korrektur muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden, wo der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat.

Juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle die Änderung beantragen.

Die Beantragung kann durch den Fahrzeughalter persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Änderung der Halterdaten kann persönlich oder online beantragt werden.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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