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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Kindertagesbetreuung anmelden

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.

Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Zuständige Stelle
Spiel im Gruppenraum
Waldorfkindergarten "Hollerbusch" i.G. Wernigerode
Gießerweg 11
38855 Wernigerode, Stadt
Montag - Freitag 7:00 - 17:00 Uhr

14-tägige Sommerschließzeit sowie Schließzeit zum Jahreswechsel (während dieser Zeit ist die Betreuung in einem anderen Kindergarten des Trägervereins möglich) Aufnahmekapazität: 10 Kinder 2 Jahre 30 Kinder 3 - 6 Jahre Aufnahmealter: ab vollendetem 2. Lebensjahr

Träger: Waldorfkindergarten und -hort Harzvorland e. V. Geschäftsführerin: Alexandra Wirth Steinbachstraße 6 06502 Thale Tel. 03947-778887 Fax 03947-778885

Weitere Stellen
Stadt Wernigerode - Amt 50 Jugend, Gesundheit und Soziales
NEUES RATHAUS <br>Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode, Stadt
03943 654-511
03943 654-599
Stadt Wernigerode - 50.2 Kindertagesstätten
NEUES RATHAUS <br>Schlachthofstraße 6
38855 Wernigerode, Stadt
03943 654-511
03943 654-599
Amt für Jugend, Senioren und Soziales - Sachgebiet Kindertagesstätten
Marktplatz 1
38855 Wernigerode, Stadt
+49 3943 654516
+49 3943 6547516