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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden

Beschreibung

Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung einen Werktag nach Eingang der Mitteilung von der Zulassungsbehörde im Verkehrsblatt mit einer Frist von 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf.

Eine neue Zulassungsbescheinigung darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zuassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • bei Diebstahl: Anzeigebestätigung der Polizei
  • Verlusterklärung ggf. Versicherung an Eides statt

Grundgebühr: 10,20 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Kennzeichenführende Kfz-Zulassungsbehörde entsprechend Ihres Kfz-Kennzeichens (zum Beispiel MD = Magdeburg)

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Zulassung
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2705
03941 5970-4295
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen

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