Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
zum Download am Seitenende
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
05.08.2022
Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe/Beistandschaften
Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode, Stadt
38855 Wernigerode, Stadt
03941 5970-2133
03941 5970-2102
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
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