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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen

Beschreibung

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .
  • einen schriftlichen Antrag mit Ihrer Adresse
  • einen Lebenslauf
  • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. staatliches Anerkennungsschreiben zur Führung der Berufsbezeichnung
  • eine Übersicht aus der die Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenanzahl Ihrer Ausbildung hervorgehen (Anlage zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • ggf. einen Auszug aus Ihrem Arbeitsbuch in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache
  • einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Sprache beherrschen (z.B. Teilnahmebescheinigungen an Deutsch-Kursen)

Alle Dokumente sind mittels beglaubigter Kopie vorzulegen. Beglaubigte Kopien können Sie z.B. bei ihrer Wohnsitzgemeinde anfertigen lassen. Alle Übersetzungen müssen von einem in Deutschland beeidigtem Dolmetscher gefertigt worden sein.

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

Landesverwaltungsamt

Haben Sie im Rahmen einer erweiterten Ausbildung heilkundliche Tätigkeiten erlernt, sind sie auch zu deren Ausübung berechtigt.

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Hansering 15
06108 Halle (Saale), Stadt
0345 514-3262
0345 514-3279

Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-​Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-​Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.

Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-​Mail oder telefonisch geklärt werden.