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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen

Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Gebühr: 12,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
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