Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Gebühr: 12,00 EURVorkasse: NeinAusstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: NeinJede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
07.10.2020