Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Familien- und Sozialpass beantragen
Beschreibung
In Sachsen-Anhalt bieten bereits einige Landkreise und Städte kommunale Sozialpässe oder Familien- und Sozialpässe an.
Vor allem Familien mit geringem Einkommen erhalten so die Möglichkeit, kostenlos oder kostengünstiger mit Bus und Straßenbahn zu fahren. Vielfach können Eltern und Kinder – manchmal auch die Kinder mit den Großeltern – die Museen in der Gemeinde, die ansässige Bibliothek, den Zoo, manchmal sogar das Theater zum halben Preis besuchen. Auch im Bereich Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung werden verschiedene Ermäßigungen angeboten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Harz
Der Pass wird auf Antrag ausgestellt für:
- Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen,
- Personen, die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung nach SGB XII beziehen,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem o. g. Personenkreis zählen.
Für die Ausstellung des Sozial- und Familienpasses sind die entsprechenden Bescheide/Einkommensnachweise sowie ein Passbild vorzulegen.
Die Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen zum Sozial- und Familienpass des Landkreises erfolgen an folgenden Standorten:
Halberstadt - Bürgerservice, Friedrich-Ebert-Str. 42
Quedlinburg - KoBa Jobcenter, Regionalstelle Quedlinburg, Neuer Weg 21
Wernigerode - Sozialamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 19.
Für Personen, die über kein Einkommen verfügen, können die Pässe an diesen Standorten sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.
Eine Antragsausgabe ist auch in den KoBa Jobcentern in Wernigerode (Kurtsstraße 13) und Halberstadt (Schwanebecker Straße 14) möglich.
Darüber hinaus werden ebenfalls in den Stadtverwaltungen in Quedlinburg, Harzgerode und im Ortsteil Ermsleben der Stadt Falkenstein/Harz für die Einwohner dieser Einheitsgemeinden Anträge für den Sozial- und Familienpass ausgegeben.
Spezielle Hinweise für Landkreis Harz
Der Pass wird auf Antrag ausgestellt für:
- Personen, die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehen,
- Personen, die Leistungen der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung nach SGB XII beziehen,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie
- Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem o. g. Personenkreis zählen.
Für die Ausstellung des Sozial- und Familienpasses sind die entsprechenden Bescheide/Einkommensnachweise sowie ein Passbild vorzulegen.