Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, können Sie ein rotes 07er-Kennzeichen ("rotes Oldtimerkennzeichen") beantragen. Entscheidend ist der Tag der 1. Zulassung.
Für Ihr Fahrzeug, das bereits vor dem 01. März 2007 ein rotes Kennzeichen hatte, aber noch nicht 30 Jahre alt war, besteht Bestandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem, wenn Sie mehrere Oldtimer-Fahrzeuge besitzen. Sie können beliebig viele Oldtimer unter einem Kennzeichen eintragen lassen. Zudem müssen Sie keine Hauptuntersuchung vornehmen.
Dabei dürfen Sie die Fahrzeuge aber nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen,
- sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen,
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten,
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Sie dürfen das Kennzeichen nur an Fahrzeugen verwenden, für die die Zulassungsbehörde einen roten Fahrzeugschein ausgegeben hat. Alle Fahrzeuge müssen stets vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Es kann immer nur ein Fahrzeug gleichzeitig mit dem Kennzeichen gefahren werden.
- Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs und
- ein geeigneter, privater Stellplatz
- schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung/Nachweis des Bedarfs)
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis (zu erhalten beim Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA)
- eVB-Nummer, 7-stellig (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
- wenn Zulassungsbescheinigung Teil II nicht existiert: Ursprungszeugnis
- Abmeldebescheinigung (Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein)
- Nachweis des Eigentums
- Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- bei mehreren Fahrzeugen: Auflistung (Art, Ident-Nr., Erstzulassung)
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von der Art und der Anzahl Ihrer Fahrzeuge ab.
Keine.
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II beantragen
- Erteilung von Oldtimerkennzeichen beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kleines Motorradkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug - Zulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Rotes Versicherungszeichen Zuteilung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Umtausch der amtlichen Kennzeichen in Euro-Kennzeichen beantragen
- Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
- Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
- Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung beantragen
- Änderung der Halterdaten beantragen
- Änderung von Fahrzeugdaten beantragen