Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Waffen und Munition Erlaubnis beantragen bei Fortführung einer Sammlung durch Erben
Beschreibung
Wenn Sie eine kulturhistorisch bedeutsame beziehungsweise wissenschaftlich-technische Sammlung an Waffen oder Munition erben und diese Sammlung fortführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auf Antrag können Sie sich den Hinzuerwerb und Besitz noch fehlender Sammlungsstücke genehmigen lassen.
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Der Erblasser oder die Erblasserin war Inhaber oder Inhaberin einer Erlaubnis nach § 17 Waffengesetz.
- Sie sind Erwerber oder Erwerberin einer Sammlung im Sinne des § 17 Waffengesetzes infolge eines Erbfalles.
- Sie haben bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein Blockiersystem einbauen lassen, sofern kein anderes Bedürfnis nach § 8 und §§ 13 ff. WaffG vorliegt.
- Nachweis des Erwerbs infolge eines Erbfalls, zum Beispiel Erbberechtigung, Erbschein
- Nachweis Ihrer Sachkunde
- Nachweis des ausreichenden Sammelstatus
- Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden
- gegebenenfalls Nachweis über den Einbau eines Blockiersystems
Verwaltungsgebühr: EUR 150
Gültigkeitsdauer der Erwerbserlaubnis: in der Regel unbefristet
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
keine
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung
- Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG) und gegebenenfalls das Vorhandensein eines Blockiersystems
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
Ministerium des Innern des Landes NRW
07.10.2020
Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Waffen/Jagd/Fischerei
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Mitarbeiter*innen
- Landkreis Harz:
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
- Erlaubnis zum Waffentransport beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Fischereischein beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition im Bundesgebiet beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis beantragen bei Fortführung einer Sammlung durch Erben
- Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
03941 5970-4397
- Landkreis Harz:
- Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz von Munition beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen
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