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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Sprengstoffgesetz Bestellung einer verantwortlichen Person anzeigen

Beschreibung

Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

keine fachliche Freigabe

Zuständige Stelle
Landesamt für Verbraucherschutz
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschrif-ten der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
0345 56430
0345 5643439

Montag       07:00 – 16:00 Uhr

Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

Samstag     geschlossen

Sonntag      geschlossen

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Anzahl:
Gebühren: nein
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