Sprengstoffgesetz Bestellung einer verantwortlichen Person anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes, der den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, verantwortliche Personen nach § 19 Sprengstoffgesetz bestellen, müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle anzeigen. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung sind unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
keine fachliche Freigabe
06112 Halle (Saale), Stadt
Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschrif-ten der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
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