Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen
Beschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Podologe
- Altenpfleger
- Ergotherapeut
- Diätassistent
- Logopäde
- Masseur und medizinischer Bademeister
- Physiotherapeut
- Orthoptist
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
- Rettungsassistent
- MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Gebühr: 50,00 EURVorkasse: neinFür die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.
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