Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude beantragen
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude eingetragen. Wenn ein Gebäude nicht mehr existiert, wird es aus dem Liegenschaftskataster gelöscht.
Sie sind:
- Eigentümer
- oder bevollmächtigte Person
keine
keine
Wenden Sie sich an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Sie können die Löschung nicht mehr vorhandener Gebäude online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Löschung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
- Das LVermGeo löscht das Gebäudes aus dem Liegenschaftskataster.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
24.03.2023
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
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