Sprunglinks

Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

WAS?

Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen

Beschreibung

Im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können folgende Träger Geldleistungen bei dem örtlich zuständigen Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt beantragen:

  • Träger von Integrationsfachdiensten
  • Träger von Inklusionsbetrieben
  • freie gemeinnützige Träger für psychosoziale Dienste

Als Träger von Integrationsfachdiensten erhalten Sie Leistungen zur Vergütung der notwendigen Kosten, die durch ihre Inanspruchnahme entstanden sind.

Inklusionsbetriebe erhalten Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung. Ebenfalls möglich sind Leistungen zur Vergütung für betriebswirtschaftliche Beratungen und weitere, besondere Aufwände.

Als freie gemeinnützige Träger psychosozialer Dienste, die das Integrations- oder Inklusionsamt bei der Durchführung der im Einzelfall erforderlichen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen beteiligt, erhalten Sie Leistungen für die Kosten, die sich aus dieser Betreuung ergeben.

Keine zuständige Stelle gefunden