Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
keine
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
04.11.2015
Keine zuständige Stelle gefunden