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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Beschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen

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