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Bürgerservice

WO?

Geben Sie Ihren Wohnort ein oder den Ort, in dem Sie Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen möchten oder nutzen Sie die Standortermittlung.

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Sie wählen im zweiten Schritt dann anschließend aus, welche Informationen Sie wirklich benötigen.

Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister durch das Registergericht anfordern.

Beschreibung

Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Handelsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Der Online-Abruf von Daten aus den Registern und von Dokumenten über das Registerportal ist kostenfrei.
Für die bloße Einsicht in Registerdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.

Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie

Gebühr: 20,00 EUR
Vorkasse: Nein
Amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie

Gebühr: 0,50 EUR
Vorkasse: Nein
Ablichtungen/ Ausdrucke von Dokumenten (z.B. Gesellschafterliste, Satzung) - pro Seite

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem jeweiligen Register beim zuständigen Registergericht.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck. Beim Vereinsregister erhalten Sie einen nicht amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht des Landes Sachsen-Anhalt

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