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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6PLus)

Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie durch eine notwendige ambulante oder stationäre Behandlung für eine anerkannte Schädigungsfolge in Ihrer Arbeit erheblich beeinträchtigt sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können, dann können Sie Beihilfe in Form von Geldleistungen in Anspruch nehmen.

Sofern Sie Krankengeld erhalten und Ihren Lebensunterhalt nicht selbständig decken können, dann können Sie diese Beihilfe als Ergänzung erhalten.

Wenn Sie als Selbständige kein Krankengeld erhalten, dient die Beihilfe dazu, Ihren Lebensunterhalt zu decken, sofern Sie diesen nicht selbst sicherstellen können.

Die Beihilfe endet spätestens mit dem Ende des Anspruches des Krankengelds der sozialen Entschädigung.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können Sie auch eine Beihilfe bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie im Ausland weder eine zweckentsprechende Leistung erhalten können noch diesen Bedarf durch einen bestehenden privaten oder gesetzlich bestehenden Versicherungsschutz decken können und Sie dadurch einen Nachteil erleiden.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Ihre schädigungsbedingte ambulante oder stationäre Behandlung führte zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihrer Erwerbsgrundlage.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen.

Der Antrag ist kostenlos.

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Landesverwaltungsamt

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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