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Bürgerservice

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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Erlaubnis als Fluglehrer beantragen

Beschreibung

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)

Gebühr: 35,00 - 380,00 EUR
Vorkasse: nein

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.

Zuständige Stelle
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Flughafenstraße 1
51147 Köln, Stadt
Postfach 90 61 10
51127 Köln, Stadt
02203 908-2333
02203 908-2776
Weitere Stellen
Luftfahrt-Bundesamt
38144 Braunschweig
0531 2355-115
0531 2355-710
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829