Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Anerkennung als Sehteststelle beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
- Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
- formloser Antrag
Gebühr: 51,10 - 307,00 EURVorkasse: neinGem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen.
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
- Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
- Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
- Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
06112 Halle (Saale), Stadt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
06003 Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Mitarbeiter/in
Position: Referent
0345 514-1863
Referent
Referat 307
- Sachsen-Anhalt:
- Anerkennung als Sehteststelle beantragen
- Anerkennung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte beantragen
- Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
- Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
Mitarbeiter/in
Position: Referentin
0345 5141231
Referentin
Referat 307 – Verkehrswesen
- Sachsen-Anhalt:
- Anerkennung als Sehteststelle beantragen
- Anerkennung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte beantragen
- Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
- Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
- Bootszeugnis beantragen
- Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen beantragen
- Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr beantragen