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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen

Beschreibung

Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.

Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.

Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.

  • Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.
  • gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Landesverwaltungsamt

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Teilen Sie der Luftfahrtbehörde mit, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigten Luftfahrthindernisses beginnen. Dazu zeigen Sie der Luftfahrtbehörde Ihre Kontaktdaten, die Genehmigung sowie den Standort und den Errichtungsbeginn des Luftfahrthindernisses an.

Die Anzeige müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde einreichen, bevor Sie mit der Errichtung beginnen. Die Luftfahrtbehörde prüft dann Ihre Angaben.

Sollten Sie noch keine Genehmigung für Ihr Vorhaben haben, müssen Sie diese vorher bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie mit der Errichtung fertig sind, teilen Sie der Luftfahrtbehörde die tatsächlichen Vermessungsdaten des Hindernisses mit. Ihre Angaben werden von der Luftfahrtbehörde geprüft und an eine Flugsicherungsorganisation übermittelt. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Daten zur Sicherheit des Flugverkehrs.

Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.