Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Beschreibung
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Gebühr: 35,00 - 380,00 EURVorkasse: nein
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.
06112 Halle (Saale)
06003 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Mitarbeiter/in
- Sachsen-Anhalt:
- Anerkennung als Sehteststelle beantragen
- Anerkennung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte beantragen
- Anerkennung für Begutachtungsstellung zur Fahreignung beantragen
- Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
- Aus- und Fortbildungsstelle für Berufskraftfahrer anerkennen lassen
- Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
- Bootszeugnis beantragen
- Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Booten und Schiffen beantragen
- Errichtung von Fähren- und Schifffahrtsanlagen beantragen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftverkehr beantragen
51147 Köln, Stadt