Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Tierhaltung anmelden, abmelden oder ändern
Beschreibung
Wenn Sie folgende Tiere halten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen:
- Rinder
- Schweine (auch Minipigs)
- Schafe
- Ziegen
- Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
- Hühner
- Enten
- Gänse
- Fasane
- Perlhühner
- Rebhühner
- Tauben
- Truthühner
- Wachteln
- Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
- Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
- andere Klauentiere
- Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
- Bienen und Hummeln
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine Registriernummer mit 12 Ziffern.
Die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd werden im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet. Sie erhalten für diesen Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
- Nutzungsart der Tiere
- Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
- bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)
Sie müssen die Anzeige vor der Tierhaltung abgeben.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
07.04.2022






