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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Schlachttier- und Fleischuntersuchung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel,
  • Hasentiere,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

Wenden Sie sich an das Veterinäramt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Gewerbliche Schlachtungen dürfen (ab 1.1.2010) nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.

Zuständige Stelle
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Postfach 11 31
39288 Burg, Stadt
Brandenburger Straße 100
39307 Genthin, Stadt
03921 949-3900
03921 949-9639
Krankenhaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene
Postfach 11 31
39288 Burg, Stadt
03921 949-3900
03921 949-9639