Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
keine
keine
Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Hessisches Ministerium der Finanzen