Abholung von Papierabfällen anmelden
Beschreibung
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
- Zeitungen/Zeitschriften
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
- Schulmaterial aus Papier
- Broschüren/Bücher
- Unbeschichtetes Geschenkpapier
- Eierkartons
- Geschenkkartons
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
- Getränkekartons
- Tapeten
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
- Selbstdurchschreibepapiere
- Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
- Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
- Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Für Privathaushalte fallen keine zusätzlichen Entsorgungsgebühren an.
Altpapier aus Verpackungen und aus Druckerzeugnissen unterliegt dem Anschlusszwang an den Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ihr Wohnort in der Gemeinde:
Stadt Burg
Tel.: 03921 949-7508
Stadt Genthin
Tel.: 03921 949-7511
Stadt Gommen
Tel.: 03921 949-7512
Stadt Möckern
Tel.: 03921 949-7516
Gemeinde Biederitz
Tel.: 03921 949-7509
Gemeinde Elbe-Parey
Tel.: 03921 949-7511
Gemeinde Jerichow
Tel.: 03921 949-7512
Gemeinde Möser
Tel.: 03921 949-7509
Gewerbe, GroÃwohnanlagen und Naherholungsgebiete
Tel.: 03921 949-7510
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
22.03.2024
39288 Burg, Stadt
39307 Genthin, Stadt