Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
18.04.2023
38855 Wernigerode, Stadt
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
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Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
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Freitag: geschlossen








