Saisonkennzeichen beantragen
Beschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug nur saisonal nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Es erspart Ihnen die jährliche An- und Abmeldung im Frühjahr bzw. im Herbst. Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Den Betriebszeitraum des Fahrzeuges - mindestens 2, höchstens 11 Monate - bestimmen Sie. Gewählt werden können nur volle Monate, d.h. der Beginn ist immer am ersten, das Ende am letzten Tag des Monats.
Das Saisonkennzeichen kann vor diesem Zeitraum beantragt werden. Das Fahrzeug ist dann dauerhaft zugelassen, darf aber nur während der gewählten Monate, betrieben werden. Dieser Zeitraum wird auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt.
Nach § 5 Abs. 1 Nummer 5 KraftStG dauert die Steuerpflicht bei saisonaler Zulassung solange an, wie das Kennzeichen geführt wird, mindestens 1 Monat.
Hinweis:
Bei einem Import ist das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsbehörde vorzuführen.
Sind Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen außerhalb des Zulassungszeitraums fällig, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
- Original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (hierbei Nachweis der Anschrift erforderlich),
- bei Vertretung des Halters: Vollmacht
- Zulassungs-Bescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungs-Bescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Grundgebühr: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
38855 Wernigerode, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) |
Freitag: | geschlossen |
- Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen