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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Ersatzführerschein beantragen

Beschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4509
03941 5970-4160
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landkreis Harz - Sachgebiet Führerscheine
Dornbergsweg 39a
38855 Wernigerode, Stadt
03941 5970-4215
03941 5970-4160