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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Beschreibung

Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. (siehe auch: Personenverkehr - Genehmigungen)
 
Voraussetzung ist, dass Sie die dafür notwendigen Prüfungen abgelegt haben.
 
In jedem Fall müssen Sie die Beantragung persönlich vornehmen.

 

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • Führerschein
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich Vorlage eines Leistungsgutachtens, welches die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit nachweist. Diese Gutachten werden erstellt durch die DEKRA e.V., den TÜV Nord und dem AMD in Magdeburg und sind ein Jahr gültig.
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse (gilt nur für Taxifahrer und Taxifahrerinnen)
  • Behördenführungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen
 

Die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4509
03941 5970-4160
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht