Einbürgerung
Beschreibung
Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.
Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
- Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
- Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.
Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Verwaltungsgebühr: 51,00 EURVorkasse: neinGebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen
Verwaltungsgebühr: 255,00 EURVorkasse: neinGebühr für eine Einbürgerung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Einbürgerungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Wenden Sie sich an die Einbürgerungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in derem Bereich Sie wohnen.
- Wenn Sie in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) oder Magdeburg wohnen, ist die Stadtverwaltung für die Einbürgerung zuständig.
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde wohnen, ist die Landkreisverwaltung Einbürgerungsbehörde.
Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.
Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.
Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.
Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Hier geht's zum Onlineantrag (Verfügbare Sprachen: de)
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Herr Klaus Bendixen
- Harz:
- Ausländerangelegenheiten
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
- Einbürgerung
- Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland anerkennen lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Feinstaubplakette beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Kampfmittel melden
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Ordnungsamt online
- Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
- Schwarzarbeit anzeigen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Versammlung anmelden
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen