Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
Beschreibung
Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.
Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.
Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.
Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
07.12.2020
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Herr Klaus Bendixen
- Harz:
- Ausländerangelegenheiten
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
- Einbürgerung
- Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland anerkennen lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Feinstaubplakette beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Kampfmittel melden
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Ordnungsamt online
- Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
- Schwarzarbeit anzeigen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Versammlung anmelden
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen