Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Beschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Gebühr: 50,00 - 250,00 EURVorkasse: neinFeststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr: 25,00 - 137,00 EURVorkasse: neinSachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr: 5,00 - 30,00 EURVorkasse: neinErteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr: 10,00 - 75,00 EURVorkasse: neinErteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr: 50,00 - 200,00 EURVorkasse: neinErteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
38820 Halberstadt, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Herr Klaus Bendixen
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