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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Jagderlaubnis beantragen

Beschreibung

Jagd dient in erster Linie der Pflege und Erhaltung eines gesunden und artgerechten Wildtierbestandes. Sie hat auch den Schutz des Wildes zum Ziel und soll dessen Lebensgrundlage sichern und pflegen.

Wesentliches Instrument für die Regulierung der Wildbestände ist die Abschussplanung. Das Landesverwaltungsamt, Referat Forst- und Jagdhoheit, ist dabei für die Jagdbezirke der Forstämter des Landes und des Bundes direkt zuständig. Außerdem nimmt es als Obere Jagdbehörde im Rahmen der Fachaufsicht Einfluss auf die Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Gemeinsam mit der Oberen Veterinärbehörde gilt dem Schutz vor Wildseuchen besondere Aufmerksamkeit. So werden auf Anforderung der Amtstierärzte bei der Jagd Blutproben vom Schwarzwild zur Untersuchung auf Schweinepest und Brucellose gewonnen. Auch zur Kontrolle des Status "Tollwutfreie Region" werden regelmäßig Füchse zur Untersuchung eingeschickt.

Durch die Bundeswildschutzverordnung unterliegen einige Wildarten einem besonderen Schutz. Die Obere Jagdbehörde ist dafür in Sachsen-Anhalt zuständig.

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4509
03941 5970-4160
Montag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag:geschlossen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Weitere Stellen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
0345 514-0
0345 514-2663