Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Versammlung anmelden
Beschreibung
- Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
- Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
- Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
- Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
- Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
- Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
- Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
- Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.
keine
Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
4 bis 24 Stunden
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Versammlungsbehörde Ihres Landkreises, der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (für das Stadtgebiet Dessau-Rosslau) oder die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord (für das Stadtgebiet Magdeburg) bzw. die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd (für das Stadtgebiet Halle).
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
- Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
- Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
- Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
- Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
- Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
- Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
- Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
- Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
- Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
- Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
- Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.
Anschließend:
- Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
- In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
- Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
- Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
- Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
- Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.
- Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
- Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
12.07.2022
Ihr Anliegen direkt online starten:
- Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt (Verfügbare Sprachen: de)
Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt, Stadt
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4509
03941 5970-4160
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Herr Klaus Bendixen
Position: Amtsleiter
Amtsleiter
- Harz:
- Ausländerangelegenheiten
- Befristete Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
- Einbürgerung
- Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen
- Ersatzführerschein beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen
- Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
- Fahrlehrererlaubnis aus dem Ausland anerkennen lassen
- Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug
- Feinstaubplakette beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein beantragen
- Kampfmittel melden
- Karteikartenabschrift für Führerschein beantragen
- Ordnungsamt online
- Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
- Schwarzarbeit anzeigen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus der EU oder dem EWR beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Versammlung anmelden
- Wiederaushändigung des Führerscheins beantragen
- Änderung des Vornamens beantragen
- Überprüfung der Ladenöffnungszeiten beantragen