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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Beschreibung

Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein

  • Batterieelektrofahrzeug;
  • Brennstoffzellenfahrzeug oder
  • aufladbares Hybridelektrofahrzeug

benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:

  • Benutzung von Bussspuren
  • Strom-Ladesäulen.

Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

  • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
  • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
  • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben. 

Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr