Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
Beschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
In einigen Orten, können Sie mit der Plakette einige Vorteile nutzen, zum Beispiel:
- Benutzung von Bussspuren
- Strom-Ladesäulen.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
EUR 11,00
Sie können bestimmte Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde.
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
09.09.2021
38855 Wernigerode, Stadt
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin) |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin) |
Freitag: | geschlossen |
- Harz:
- Altfahrzeug entsorgen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Grünes Kennzeichen beantragen
- Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug Wiederzulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Oldtimerkennzeichen Zulassung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Wechselkennzeichen Zuteilung beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Saisonkennzeichen beantragen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden
- Wiederzulassung für ein Fahrzeug auf einen anderen Halter (Umschreibung) beantragen
- Wunschkennzeichen beantragen
- Zulassung für Kfz-Anhänger beantragen