Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen
Beschreibung
Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern.
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.
- Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
- Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.
- gegebenenfalls Vollmacht
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenSollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauern, teilt Ihnen das EBA die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mit.
- Widerspruch
- Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.
Sie können die elektronische Akteneinsicht über einen Onlinedienst (zum Beispiel IFG-Formular des Bundesportals) und per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax anfordern:
Bereitstellung per Onlinedienst (e-Service "Elektronische Akteneinsicht"):
- Sie haben eine E-Mail erhalten mit der Information, dass Ihnen die gewünschten Unterlagen (PDF-Dateien), soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, im e-Service "Elektronische Akteneinsicht" bereitgestellt wurden.
- Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA.
- Authentifizieren Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto (ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID).
- Die Unterlagen können Sie grundsätzlich einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch herunterladen.
Anforderung per E-Mail, De-Mail, per Post oder Fax:
- Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
-
Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal, wie oben beschrieben, zur Verfügung.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
07.12.2024
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ihr Anliegen direkt online starten:
- e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamts (Verfügbare Sprachen: de)
53175 Bonn, Stadt
53135 Bonn, Stadt
Montag 9:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr
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