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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Beschreibung

Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Keine

3 Tage bis 6 Wochen

Jugendamt

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Kindesmutter. Im folgenden sind die Zuständigkeiten nach den entsprechenden Buchstabenbereichen aufgelistet:

Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: A-Bo, Sachbearbeiterin: Frau Graser, Telefon: 03941 5970-5907, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Br-Bz, C, D, E, F, O, Sachbearbeiterin: Frau Zinn, Telefon: 03941 5970-2157, Raum: E219
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: G, Ha, Hi, La-Li, Sachbearbeiterin: Frau Schmalz, Telefon: 03941 5970-2142, Raum: E222
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: H (außer Ha+Hi), I, Ka-Kö, Sachbearbeiterin: Frau Müller, Telefon: 03941 5970-5909, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: M, N, P, K, Sachbearbeiterin: Frau Dörge, Telefon: 03941 5970-2150, Raum: E226
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: J, Q, R, T, Sachbearbeiterin: Frau Denecke, Telefon: 03941 5970-2143, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: S, Lo, Sachbearbeiterin: Frau Redlich, Telefon: 03941 5970-6418, Raum: E224
Anfangsbuchstabe - Nachname des Kindes: Ku-Kü, Lu-Lz, U, V, W, X, Y, Z, Sachbearbeiterin: Frau Klapproth, Telefon: 03941 5970-5976, Raum: E222

Faxnummer: 03941 5970-1363-64
Kontakt per E-Mail:  beistandschaften@kreis-hz.de

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
 

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet wirtschaftliche Jugendhilfe/Beistandschaften
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt, Stadt

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: geschlossen


Hinweis:

Die telefonische Erreichbarkeit der Kolleginnen im Bereich der Beistandschaften ist von Montag bis Freitag von 08:00 - 10:00 Uhr.

  • Antrag Negativbescheinigung_beschreibbar

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