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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Abfallgebühr zahlen

Beschreibung

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Die Zuständigkeit liegt im Landkreis Harz bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi).

Zuständige Stelle
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi)
Braunschweiger Straße 87-88
38820 Halberstadt, Stadt
03941 6880 0
03941 6880 22
Montag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 17:30 Uhr Freitag: 8:30 - 13:00 Uhr
Weitere Stellen
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (ewi)
Braunschweiger Straße 87/88
38820 Halberstadt, Stadt
03941 6880-0