Feinstaubplakette beantragen
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Für die Einfahrt mit einem Fahrzeug in eine solche Umweltzone muss eine Feinstaubplakette / Umweltplakette erworben und an der Frontscheibe angebracht werden. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung des Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese sind in den Fahrzeugpapieren zu finden.
Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss das Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 kann keine Plakette ausgegeben werden; das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
keine
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Die Bearbeitung erfolgt direkt bei der Beantragung. Die Ausfertigung einer Feinstaubplakette ist in der Regel innerhalb von 10 Minuten erledigt. In diesem Zeitraum können alle Formalitäten geklärt werden.
nicht erforderlich
Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.
Die Feinstaubplakette kann bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.
Darüber hinaus ist sie bei allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind, zu erhalten. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, DEKRA) auch viele Kfz-Werkstätten.
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Die Zuteilung der Feinstaubplakette kann persönlich in der Zulassungsbehörde oder online bei anderen Anbietern beantragt werden.
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Die Feinstaubplakette wird auf der Windschutzscheibe vorzugsweise rechts unten auf der Beifahrerseite angebracht. Das Kennzeichen auf der Plakette muss mit dem aktuellen Kennzeichen des Fahrzeuges übereinstimmen. Wenn keine Feinstaubplakette/Umweltplakette am Fahrzeug angebracht ist, darf nicht in die Umweltzone gefahren werden.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
20.08.2020
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
38820 Halberstadt, Stadt
Bemerkung: Sekretariat Skadi Klaiber
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: geschlossen