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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Leichenpass beantragen

Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Harz

Anliegen ist, zu bescheinigen, dass der/die Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Infektion erkrankt war.

Es sind ggf. Unterlagen erforderlich, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Gesundheitsamt
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-2302
03941 5970-2300

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: geschlossen


Aufzug vorhanden