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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Rentenberatung erbringen

Beschreibung

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Zuständige Stelle
Landgericht Halle
Postfach 10 02 59
06141 Halle (Saale)
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
0345 2200
0345 2203379

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/lghaldsgvo.

Monag 08:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Aufzug vorhanden
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