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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

In der Regel fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an.

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)

Zuständige Stelle
Landkreis Harz - Sachgebiet Tiergesundheit/Tierschutz
Friedrich-Ebert-Straße 40
38820 Halberstadt, Stadt
03941 5970-4469
03941 5970-4445

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Freitag: geschlossen