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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Beschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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