Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)
Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
-
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
keine
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
09.06.2017