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Quelle: BUS Sachsen-Anhalt (Linie6Plus)

Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

Beschreibung

Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

  • Löschungsantrag
  • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
  • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

Keine.

Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

Zuständige Stelle
Amtsgericht Halberstadt
Postfach 15 41
38805 Halberstadt, Stadt
Richard-Wagner-Str. 52
38820 Halberstadt, Stadt
03941 6700
03941 670272

Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghbsdsgvo.

Montag 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (ebenso an Tagen vor Feiertagen, außer wenn Dienstag)

Sprechzeiten innerhalb der Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Richard-Wagner-Straße
Richard-Wagner-Straße
Anzahl: 12
Gebühren: nein
rollstuhlgerecht